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Service-Tipps

Unliebsames Souvenir: Strafzettel aus dem Ausland

Ab in den Süden, Norden, Osten, Westen: Viele fahren mit dem Auto in den Aus-landsurlaub. Aber Achtung: Die Verkehrsregeln dort unterscheiden sich oftmals von unseren. Damit ein Teil des Urlaubsbudgets nicht für Strafzettel draufgeht, informiert euch vorher.

Verkehrssünden im Ausland können teuer kommen. (Foto: SP-X)

Verkehrssünden im Ausland können teuer kommen. (Foto: SP-X)

Andere Länder, andere Regelungen: Und davon gibt es allein im europäischen Ausland einige. Wir stellen euch ein paar davon vor.

 

U18-Fahrt
Fahranfänger unter 18 Jahren dürfen in Deutschland und Österreich begleitet fah-ren. Das bedeutet, dass Jugendliche ab ihrem 17. Geburtstag mit einer Begleitper-son am Steuer sitzen dürfen. Diese muss im Führerschein eingetragen sein und trägt die Verantwortung im Auto. In allen anderen Ländern gilt diese Regelung al-lerdings nicht, sondern wird stattdessen als Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet. Also lieber vor der Grenze einen Stopp einlegen und das Steuer aus der Hand geben.

 

Kontrolle ohne Messinstrumente
In Österreich hat die Polizei die Geschwindigkeit auch ohne Radarpistole im Blick. Die Beamten in unserem Nachbarland dürfen Geschwindigkeiten schätzen und entsprechend einen Strafzettel ausstellen, wenn ihr zu schnell wart. Dabei müssen sie das Auto auf einer Strecke von mindestens 100 Metern beobachten. Sie dürfen allerdings nur maximal 30 Stundenkilometer zu viel schätzen.  

 

Parken verboten
In Spanien sind alle Parkflächen auch als solche gekennzeichnet. Ist das nicht der Fall, solltet ihr euer Auto lieber woanders abstellen, da Falschparken dort mit bis zu 200 Euro geahndet wird. In Griechenland hingegen hängt das Parken vom Mo-nat ab. Dort gibt es unterschiedliche Halteverbotsschilder – für gerade Monate wie Februar, April oder Juni und für ungerade Monate – Januar, März, Mai und so wei-ter. Die Schilder mit zwei senkrechten Strichen in der Mitte gelten für die geraden Monate, die mit nur einem senkrechten Strich für die ungeraden.

 

Von der Straße auf den Gehweg
Im regnerischen Großbritannien können Pfützen für Autofahrende zum Problem werden. Wer nämlich durch eine Pfütze fährt und damit Personen auf dem Gehweg oder neben der Straße nass macht, kann bis zu 5.800 Euro ärmer werden.

 

Tagessatz statt Geldbetrag
In Finnland berechnet die Polizei manche Strafen anhand von Tagessätzen und nicht als feste Summe. Überschreitet ihr beispielsweise die Geschwindigkeit um 50 Stundenkilometer oder missachtet eine rote Ampel, werden 15 oder mehr Tagess-ätze fällig. Die Höhe des Tagessatzes wird anhand eures Einkommens berechnet. Im Verhältnis zum Gehalt ist die Strafe also für alle gleich hoch.

 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Doch was gibt es zu beachten, wenn ein Knöllchen aus dem Ausland bei euch im heimischen Briefkasten landet? Ignorieren ist nicht empfehlenswert, da nach meh-reren Mahnungen sogar ein Einreiseverbot drohen kann, bis die Summe beglichen ist. Es kann auch sein, dass deutsche Behörden den Verstoß ahnden, wenn die Strafe oberhalb der sogenannten „Bagatellgrenze“ liegt. Für Österreich liegt diese Grenze bei 25 Euro, in allen anderen Ländern bei 70 Euro.

 

Normalerweise fordern die ausländischen Behörden das Bußgeld ein. In einigen Ländern haben sich allerdings auch Anwaltskanzleien und private Inkassofirmen darauf spezialisiert, die Summe einzutreiben. Dabei werden oft hohe Bearbei-tungskosten fällig, die zusätzlich auf der Rechnung stehen. Damit ihr diese nicht auch noch bezahlen müsst, solltet ihr Kontakt zur lokalen Behörde aufnehmen, um euch dort über den Strafzettel zu erkundigen. Im Ernstfall hilft es, eine Anwalts-kanzlei im entsprechenden Land damit zu beauftragen, den Sachverhalt vor Ort zu klären. Das ist vor allem dann hilfreich, wenn sich die Mahnungen anhäufen, die Strafe immer teurer wird oder schlussendlich ein Einreiseverbot droht. Die Kosten für juristischen Beistand variieren oft je nach Gegenstandswert, also Höhe der Strafe. Bezahlt ihr den Strafzettel direkt vor Ort, solltet ihr euch einen Beleg aus-stellen lassen, um einen Nachweis zu haben, dass die Summe bereits beglichen ist.

 

Lieber gut gefahren als schlecht gelaufen
Damit dem Urlaub mit Auto nichts mehr im Wege steht, solltet ihr euch vor der Auslandsreise über die gültigen Verkehrsregeln informieren. Das geht unter ande-rem im Bußgeldkatalog. Zudem ist es hilfreich, vorab im Internet oder mit dem Navigationssystem nach Parkplätzen oder Parkhäusern in der Nähe zu schauen, sodass euer Auto sicher stehen kann.