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Liebe Kunden.

Das Werkstatt-Team macht Weihnachtsurlaub!

Zwischen Tannenduft und Lichterglanz legen auch wir mal die Schraubenschlüssel beiseite.
Am 24.12.2025 und 31.12.2025 bleibt unsere Werkstatt geschlossen – wir tanken neue Energie für euch und eure Autos.

Wir wünschen euch fröhliche Weihnachten, entspannte Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Ihr Team von W+A Koch GmbH

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Service-Tipps

Tempolimit auf Parkplatz Sicherheitshalber Schrittgeschwindigkeit

Theoretisch kann man auf Supermarktparkplätzen so schnell fahren, wie man will. Eine gute Idee ist das nicht.

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Auf Parkplätzen sollte man langsam und vorsichtig fahren. Bild: SPX

Auf Parkplätzen gibt es kein klares Tempolimit. Autofahrer sollten trotzdem nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein, wie unter anderem aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Demnach müssen Autofahrer immer bremsbereit sein und jederzeit anhalten können – etwa um auf ausparkende Fahrzeuge zu reagieren.

Der BGH spricht konkret von „geringer Geschwindigkeit“, andere Urteile benennen die Schrittgeschwindigkeit oder gehen von Geschwindigkeiten zwischen 3 und 7 km/h aus. Wer schneller unterwegs ist, könnte bei einem Unfall selbst dann zumindest teilweise haften, wenn er nicht der Verursacher war.